Die Leistungsunterschiede verbluffen Streit um Arbeitsunfall kann sich lohnen
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 1998 · Heft 1 · S. 47 bis 48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem ambulanten Pflegedienst zu arbeiten bedeutet für die Beschäftigten ständiges Bewegen im Straßenverkehr. Die daraus resultierende Unfallgefahr ist im Gegensatz zur stationären Tätigkeit beträchtlich. Sowohl bei Dienstfahrten als auch bei Fahrten zum Einsatzort und zurück nach Hause sind die Beschäftigten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In vielen Fällen werden diese Fahrten mit privaten Besorgungen verbunden. Kommt es zum Unfall, sollte in allen Fällen geprüft werden, ob ein vermeintlich privater Unfall nicht doch einen gesetzlich privilegierten Arbeitsunfall darstellt. Was alles von di…