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Kl · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
476778
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kl
Ausgabe
Heft 38 / 1987
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

rung erst nach Eingang der Schadensmeldung seitens des Autofahrers begonnen. Nach einem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut müssen ausländische Soldaten für ihre Privatautos eine Haftpflichtversicherung entsprechend den in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften abschließen. Verursachen sie außerhalb des Dienstes eine Karambolage, so erfolgt die Abwicklung des Schadens wie gewohnt. Der Geschädigte macht seine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des

Schlagworte

Schadensmeldung Haftpflichtversicherung Bundeswehr Haushüter Agenturen Umweltschutz Verrechnungsstelle Arzneiwirkstoffe Produktionsstätten Qualitätsansprüche Insurance Liability Military Personnel Home Care Services Environmental Protection Pharmaceutical Preparations