CareLit Fachartikel
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Kl · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
476778
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
rung erst nach Eingang der Schadensmeldung seitens des Autofahrers begonnen. Nach einem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut müssen ausländische Soldaten für ihre Privatautos eine Haftpflichtversicherung entsprechend den in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Vorschriften abschließen. Verursachen sie außerhalb des Dienstes eine Karambolage, so erfolgt die Abwicklung des Schadens wie gewohnt. Der Geschädigte macht seine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des
Schlagworte
Schadensmeldung
Haftpflichtversicherung
Bundeswehr
Haushüter
Agenturen
Umweltschutz
Verrechnungsstelle
Arzneiwirkstoffe
Produktionsstätten
Qualitätsansprüche
Insurance
Liability
Military Personnel
Home Care Services
Environmental Protection
Pharmaceutical Preparations