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KV Hessen: „Auffälligkeiten“ werden überprüft

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
477263
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 28 / 1987
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

KV Hessen: „Auffälligkeiten" werden überprüft Würden die Sterbehilfeleistungen der gesetzlichen Kassen von bisher bis zu 5700 DM auf höchstens 2850 DM begrenzt werden, könnten weitere Ersparnisse in Höhe von einer Milliarde DM jährlich erzielt werden. Würden die Sterbehilfeleistungen der gesetzlichen Kassen bei dem in der PKV geltenden Höchstbetrag von 500 DM „eingefroren", so ließen sich Ersparnisse in Höhe von 1, 7 Milliarden DM erzielen. Bei einem Wegfall der Subventionen zugunsten

Schlagworte

Sterbehilfe Kostenerstattung Abrechnungsmanipulationen Plausibilitätskontrollen Einsparungen Privatassekuranz Arzt-Patienten-Beziehung Selbstbeteiligungen Disziplinarverfahren Honorarmanipulation Euthanasia Health Care Costs Fraud Medical Audit Health Insurance Physician-Patient Relations