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Die Beteiligung des Betriebsrates bei außerordentlichen Kündigungen gegenüber Betriebsratsmitgliedern und anderen Funktionsträgern

Fischermeier, E. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 1998 · Heft 1 · S. 433 bis 438

Dokument
47855
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Fischermeier, E.
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 12
Seiten
433 bis 438
Erschienen: 1998-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die meisten betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger genießen gesteigerten Kündigungsschutz. Gemäß  15 KSchG sind sie in der Regel nicht ordentlich kündbar. Zu diesem materiellen Kündigungsschutz der Funktionsträger kommt ein Schutz im Verfahren. Nach  15 I 1+3 KSchG ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund unzulässig, wenn nicht die nach  103 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.

Schlagworte

KRANKENHAUSLEITUNG KUENDIGUNG PERSONALRAT Zeitschrift für Tarifrecht München