CareLit Fachartikel
Die Beteiligung des Betriebsrates bei außerordentlichen Kündigungen gegenüber Betriebsratsmitgliedern und anderen Funktionsträgern
Fischermeier, E. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 1998 · Heft 1 · S. 433 bis 438
Dokument
47855
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die meisten betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger genießen gesteigerten Kündigungsschutz. Gemäß 15 KSchG sind sie in der Regel nicht ordentlich kündbar. Zu diesem materiellen Kündigungsschutz der Funktionsträger kommt ein Schutz im Verfahren. Nach 15 I 1+3 KSchG ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund unzulässig, wenn nicht die nach 103 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.
Schlagworte
KRANKENHAUSLEITUNG
KUENDIGUNG
PERSONALRAT
Zeitschrift für Tarifrecht
München