CareLit Fachartikel

Vorstationäre Diagnostik: Wem nutzt sie?

Wirzbach, H.J. · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
478829
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Wirzbach, H.J.
Ausgabe
Heft 8 / 1987
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Für den Patienten bringt sie keine Verbesserung bei der medizinischen Versorgung V orstationäre Diagnostik hat der Gesetzgeber in § 372 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung, also im Krankenhausrecht und nicht im Kassenarztrecht, vorgesehen. Danach können die Krankenkassen mit den Krankenhäusern Verträge über zeitlich begrenzte Diagnostik und nachstationäre Behandlung abschließen. Der Gesetzgeber hat nicht vorgeschrieben, vorstationäre Diagnostik in Verträgen

Schlagworte

vorstationäre Diagnostik Krankenhausrecht Krankenkassen medizinische Versorgung Patienten Einsparung Vergütung ambulante Versorgung Diagnostic Tests Health Care Costs Hospitalization Patient Care Health Policy Health Services Research Deutsches Ärzteblatt