CareLit Fachartikel
Testierfreiheit im Heim Bundesverfassungsgericht entscheidet über 14 I HeimG
Füßer, K. · Altenheim, Hannover · 1998 · Heft 11 · S. 22 bis 24
Dokument
47885
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach 14 HeimG ist die letztwillige Verfügung eines Heimbewohners zugunsten des Heimbetreibers oder der Mitarbeiter der Einrichtung verboten oder nichtig, wenn diese vor dem Tod des Erblassers von dem für sie günstigen Inhalt des Testaments erfahren. Diese in der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur durchaus umstrittene Anwendung des 14 HeimG wurde jetzt durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
PFLEGEHEIM
HEIMLEITUNG
ERBRECHT
TESTAMENT
HEIMGESETZ
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
Altenheim
Hannover