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Testierfreiheit im Heim Bundesverfassungsgericht entscheidet über  14 I HeimG

Füßer, K. · Altenheim, Hannover · 1998 · Heft 11 · S. 22 bis 24

Dokument
47885
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Füßer, K.
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 37
Seiten
22 bis 24
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Nach  14 HeimG ist die letztwillige Verfügung eines Heimbewohners zugunsten des Heimbetreibers oder der Mitarbeiter der Einrichtung verboten oder nichtig, wenn diese vor dem Tod des Erblassers von dem für sie günstigen Inhalt des Testaments erfahren. Diese in der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur durchaus umstrittene Anwendung des  14 HeimG wurde jetzt durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Schlagworte

HEIMBEWOHNER PFLEGEHEIM HEIMLEITUNG ERBRECHT TESTAMENT HEIMGESETZ URTEIL RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover