CareLit Fachartikel

Was bringt das „Bedarfsplanungsgesetz“? Vorerst gilt das alte Recht weiter

Wirzbach, H.J. · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
478907
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Wirzbach, H.J.
Ausgabe
Heft 7 / 1987
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Was bringt das „Bedarfsplanungsgesetz"? Zum 1. Januar 1987 ist das „Gesetz zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung" in Kraft getreten, welches den in den Landesausschüssen zusammengeschlossenen Kassenärztlichen Vereinigungen und Landesverbänden der Krankenkassen die rechtliche Grundlage bietet - nach Festlegung der noch notwendigen DetailRegelungen -, für erheblich überversorgte Bereiche Zulassungsbeschränkungen anzuordnen, die zeitlich zu befristen sind

Schlagworte

Bedarfsplanungsgesetz Kassenärzte Überversorgung Zulassungsbeschränkungen ärztliche Versorgung Gesetzgebung Versorgungsgleichheit Sozialrecht Wirtschaftlichkeit Ärztegeneration Versorgungsgrad Planungsbereiche Health Care Reform Physician Supply Health Services Accessibility Health Policy