CareLit Fachartikel
Was bringt das „Bedarfsplanungsgesetz“? Vorerst gilt das alte Recht weiter
Wirzbach, H.J. · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
478907
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Was bringt das „Bedarfsplanungsgesetz"? Zum 1. Januar 1987 ist das „Gesetz zur Verbesserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung" in Kraft getreten, welches den in den Landesausschüssen zusammengeschlossenen Kassenärztlichen Vereinigungen und Landesverbänden der Krankenkassen die rechtliche Grundlage bietet - nach Festlegung der noch notwendigen DetailRegelungen -, für erheblich überversorgte Bereiche Zulassungsbeschränkungen anzuordnen, die zeitlich zu befristen sind
Schlagworte
Bedarfsplanungsgesetz
Kassenärzte
Überversorgung
Zulassungsbeschränkungen
ärztliche Versorgung
Gesetzgebung
Versorgungsgleichheit
Sozialrecht
Wirtschaftlichkeit
Ärztegeneration
Versorgungsgrad
Planungsbereiche
Health Care Reform
Physician Supply
Health Services Accessibility
Health Policy