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Arzneikostenregreß: Grenze zum offensichtilichen Mißverhältnis nach Berücksichtigung aller Praxisbesonderheiten niedriger

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 18 bis 20

Dokument
47926
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Eine unter Berücksichtigung der anzuerkennenden Praxisbesonderheiten und unter Abzug des festgesetzten Arzneimittelregreßbetrages belassene Überschreitung des gewichteten Arztgruppendurchschnitts der Vergleichsgruppe um 42,8% ist nicht zu beanstanden. Damit wurde letztlich ein Arzneikostenregreß gegen zwei in einer Gemeinschaftspraxis tätige Allgemeinmediziner bestätigt.

Schlagworte

KOSTEN KOSTENERSTATTUNG ARZNEIMITTEL ARZTPRAXIS URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt