CareLit Fachartikel
Arzneikostenregreß: Grenze zum offensichtilichen Mißverhältnis nach Berücksichtigung aller Praxisbesonderheiten niedriger
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 18 bis 20
Dokument
47926
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine unter Berücksichtigung der anzuerkennenden Praxisbesonderheiten und unter Abzug des festgesetzten Arzneimittelregreßbetrages belassene Überschreitung des gewichteten Arztgruppendurchschnitts der Vergleichsgruppe um 42,8% ist nicht zu beanstanden. Damit wurde letztlich ein Arzneikostenregreß gegen zwei in einer Gemeinschaftspraxis tätige Allgemeinmediziner bestätigt.
Schlagworte
KOSTEN
KOSTENERSTATTUNG
ARZNEIMITTEL
ARZTPRAXIS
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt