CareLit Fachartikel

Versendung von Informationsmaterial durch einen Arzt ist berufswidrig BGH-Urteil vom 9.7.1998

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 23 bis 29

Dokument
47928
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
23 bis 29
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Ein Arzt, der Informationsmaterial über eine von ihm entwickelte, angebotene und angewandte Krebstherapie an Kranke versenden läßt, die nicht seine Patienten sind, dies aber möglicherweise werden können, betreibt grundsätzlich eine berufswidrige Werbung für die eigene Praxis und handelt dadurch auch wettbewerbswidrig.

Schlagworte

WETTBEWERB PATIENTENINFORMATION THERAPIE KREBS MARKETING URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt