CareLit Fachartikel
Versendung von Informationsmaterial durch einen Arzt ist berufswidrig BGH-Urteil vom 9.7.1998
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 23 bis 29
Dokument
47928
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt, der Informationsmaterial über eine von ihm entwickelte, angebotene und angewandte Krebstherapie an Kranke versenden läßt, die nicht seine Patienten sind, dies aber möglicherweise werden können, betreibt grundsätzlich eine berufswidrige Werbung für die eigene Praxis und handelt dadurch auch wettbewerbswidrig.
Schlagworte
WETTBEWERB
PATIENTENINFORMATION
THERAPIE
KREBS
MARKETING
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt