CareLit Fachartikel
Bosch-Stiftung fördert besonders Gesundheitspflege
rei · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
479623
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Juristentag 1986: Beschlüsse KURZBERICHTE 3. Die sog. passive Sterbehilfe, etwa nach dem Vorbild des § 214 AE-Sterbehilfe, gesetzlich zu normieren, empfiehlt sich nicht. 4. Es empfiehlt sich, die sog. aktive Sterbehilfe in Abweichung von § 216 StGB auch künftig gesetzlich nicht zuzulassen. 5. Es empfiehlt sich, bei der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) gesetzlich die Möglichkeit vorzusehen, daß das Gericht von Strafe absehen kann, wenn die Tötung zur Beendigung
Schlagworte
Gesundheitspflege
Sterbehilfe
Patiententestament
Patientenanwalt
Psychiatrie
medizinische Ausbildung
Forschung
Wohlfahrtspflege
Qualitätssicherung
psychosomatische Medizin
Health Care
Euthanasia
Advance Directives
Patient Advocacy
Psychiatry
Medical Education