CareLit Fachartikel
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Valentin, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
479785
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT KURZMITTEILUNG P aragraph 14 (1) Nr. 2 des Chemikaliengesetzes der Bundesrepublik Deutschland schreibt vor, bei gefährlichen Stoffen die Bezeichnung des Stoffes und bei gefährlichen Zubereitungen die Bezeichnung der in ihnen enthaltenen gefährlichen Stoffe auf dem Etikett anzugeben. In § 4 Abs. 1 der im Entwurf vorliegenden Gefahrstoffverordnung wird dazu ausgeführt, daß die Stoffbezeichnung nach einer international anerkannten chemischen Nomenklatur vorzunehmen ist.
Schlagworte
gefährliche Stoffe
Zubereitungen
Chemikaliengesetz
Gefahrstoffverordnung
Gesundheitsrisiken
toxikologische Informationen
chemische Identität
medizinische Notwendigkeit
Produktkennzeichnung
Exposition
Antidots
Hazardous Substances
Chemical Hazards
Chemical Safety
Toxicology
Risk Assessment