CareLit Fachartikel
Versicherungen
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
479873
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versicherungen „59er"-Regelung — Arbeitgeber, die langjährig beschäftigte Mitarbeiter entlassen, sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zu erstatten, das an den früheren Arbeitnehmer vom 59. Lebensjahr an gezahlt worden ist. Außerdem müssen die vom Arbeitsamt für den Arbeitslosen an die Krankenund Rentenversicherung entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber ersetzt werden. Nachdem das Bundessozialgericht in einer solchen Angelegenheit das
Schlagworte
Versicherungen
Arbeitslosengeld
Arbeitgeber
Kündigungsschutz
Schwangere
Widerspruch
Sozialversicherungsbeiträge
Rückzahlung
Krankenversicherung
Beitragsrückerstattung
Rytmonorm
Propafenon
Insurance
Unemployment
Employers
Pregnancy