CareLit Fachartikel

Versicherungen

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
479873
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 44 / 1986
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Versicherungen „59er"-Regelung — Arbeitgeber, die langjährig beschäftigte Mitarbeiter entlassen, sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zu erstatten, das an den früheren Arbeitnehmer vom 59. Lebensjahr an gezahlt worden ist. Außerdem müssen die vom Arbeitsamt für den Arbeitslosen an die Krankenund Rentenversicherung entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber ersetzt werden. Nachdem das Bundessozialgericht in einer solchen Angelegenheit das

Schlagworte

Versicherungen Arbeitslosengeld Arbeitgeber Kündigungsschutz Schwangere Widerspruch Sozialversicherungsbeiträge Rückzahlung Krankenversicherung Beitragsrückerstattung Rytmonorm Propafenon Insurance Unemployment Employers Pregnancy