CareLit Fachartikel
Unternehmensberichte
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
479874
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versicherungen „59er"-Regelung — Arbeitgeber, die langjährig beschäftigte Mitarbeiter entlassen, sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zu erstatten, das an den früheren Arbeitnehmer vom 59. Lebensjahr an gezahlt worden ist. Außerdem müssen die vom Arbeitsamt für den Arbeitslosen an die Krankenund Rentenversicherung entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber ersetzt werden. Nachdem das Bundessozialgericht in einer solchen Angelegenheit das
Schlagworte
Unternehmensberichte
Versicherungen
Arbeitslosengeld
Kündigungsschutz
Schwangere
Rückzahlung
Zinsen
Propafenon
Herzrhythmusstörungen
Nebenwirkungen
Arzneimittel
EKG
Employment
Unemployment
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Pregnancy