CareLit Fachartikel
Nein zu „lnterfipol“
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
480122
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
B eihilfestellen beanstanden fast jede Rechnung, in der unter Angabe von Begründungen einzelne · Leistungen im oberen Gebührenrahmen berechnet werden. Ein erheblicher Teil dieser Reklamationen beruht darauf, daß die Beihilfestellen die GOÄ unzutreffend auslegen. Die Beihilfestellen verlangen eine Begründung dafür, daß die Leistung besonders schwierig, außergewöhnlich zeitaufwendig war oder daß Umstände vorgelegen haben, die erheblich über das gewöhnliche Maß hinausgingen. Diese
Schlagworte
Beihilfestellen
GOÄ
Gebührenrahmen
Multiplikatoren
Berufsgeheimnis
Steuerkonvention
Datenschutz
internationale Amtshilfe
Health Care Costs
Health Policy
Medical Fees
Privacy
International Cooperation
Legal Aspects
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