CareLit Fachartikel
Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien
HaMü · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
480130
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT REISE Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien Ab sofort kann sich jeder bei einer deutschen Krankenkasse Versicherte, der während seines Tunesienaufenthaltes krank wird, in einem der staatlichen Krankenhäuser des nordafrikanischen Landes zu Lasten seiner Krankenkasse behandeln lassen. Dies gilt sowohl für ärztliche wie zahnärztliche Behandlungen. Voraussetzung allerdings ist, daß der Versicherte sich vor Antritt seines Urlaubs bei seiner Krankenkasse einen
Schlagworte
Sozialversicherungsabkommen
Tunesien
Krankenkasse
Behandlung
Urlaub
Anspruchsausweis
Krankenhäuser
zahnärztliche Behandlungen
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