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Der Mutterschutz ist ein Verfassungsgebot und damit ein Kernstück des Arbeitsschutzrechtes für Frauen

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1998 · Heft 11 · S. 269 bis 272

Dokument
48016
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 6
Seiten
269 bis 272
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) enthält eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Mutter und Kind für die Zeit vor und nach der Geburt und dient der Verwirklichung des Gebots und der Wertentscheidung aus 6 Abs. 4 Grundgesetz (GG). Alles Wissenswerte hierüber hat der Autor in diesem Artikel zusammengefasst.

Schlagworte

GEBURT MUTTERSCHUTZ MUTTERSCHUTZGESETZ GRUNDGESETZ MUTTER-KIND BEZIEHUNG FRAUEN KIND ZEIT ES MÜTTER ARBEITSPLATZ SCHWANGERSCHAFT MÄNNER GESUNDHEIT MIKROBIOLOGIE LEBEN