CareLit Fachartikel

Privatkliniken haben keinen Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 9 bis 14

Dokument
48053
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
9 bis 14
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine Verträge mit Privatkliniken abschließen, wenn die in den Bettenbedarfsplan aufgenommenen anderen Krankenhäuser für die Versorgung von Kassenpatienten ausreichen. das gilt auch, wenn in der Bevölkerung eine besondere Nachfrage nach den Leistungen einer Privatklinik besteht. und das Krankenhaus zudem besonders preisgünstig ist.

Schlagworte

KRANKENHAEUSER PRIVAT VERSORGUNGSAUFTRAG RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt