CareLit Fachartikel
Privatkliniken haben keinen Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 9 bis 14
Dokument
48053
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine Verträge mit Privatkliniken abschließen, wenn die in den Bettenbedarfsplan aufgenommenen anderen Krankenhäuser für die Versorgung von Kassenpatienten ausreichen. das gilt auch, wenn in der Bevölkerung eine besondere Nachfrage nach den Leistungen einer Privatklinik besteht. und das Krankenhaus zudem besonders preisgünstig ist.
Schlagworte
KRANKENHAEUSER
PRIVAT
VERSORGUNGSAUFTRAG
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt