Ärztliche Behandlungsfehler Rente statt Schmerzensgeld?
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 29 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend wurden zwei Kläger als Zwillinge in der gynäkologischen Abteilung des von der Beklagten betriebenen Krankenhauses geboren und leiden seit ihrer Geburt an schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sie auf fehlerhaftes Vorgehen der Äezte der Beklagten während der geburtsleitung und bei den anschließenden medizinischen Betreuung zurückführen. deswegen hat das Landgericht den Klägern ein Schmerzensgeld zugesprochen. Nach dem Urteil des BGH von 21. 7. 1998 ist das Berufungsgericht nicht befugt, ohne einen entsprechenden Antrag von sich aus eine Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapitalund Rentenbe…