CareLit Fachartikel
Notversorgung nur bei einsatzfähigem Operationsteam gewährleistet
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 32 bis 38
Dokument
48057
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einer Notfallaufnahme ist immanent, daß schwere gesundheitliche Schäden drohen können und zügige Gegenmaßnahmen erforderlich sein müssen. Deshalb muß gewährleistet sein, daß in angemessener Zeit ärztliche Maßnahmen ergriffen werden können. Verzögerungen über einen Zeitraum von 15 Minuten hinaus können deshalb nur tolerabel sein, wenn besondere, unvorhergesehene Umstände ein früheres Handeln verhindern.
Schlagworte
ZEIT
NOTFALL
NOTARZT
NOTFALLBEHANDLUNG
NOTAUFNAHME
Krankenhaus und Recht
Frankfurt