CareLit Fachartikel

Notversorgung nur bei einsatzfähigem Operationsteam gewährleistet

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 11 · S. 32 bis 38

Dokument
48057
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
32 bis 38
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Einer Notfallaufnahme ist immanent, daß schwere gesundheitliche Schäden drohen können und zügige Gegenmaßnahmen erforderlich sein müssen. Deshalb muß gewährleistet sein, daß in angemessener Zeit ärztliche Maßnahmen ergriffen werden können. Verzögerungen über einen Zeitraum von 15 Minuten hinaus können deshalb nur tolerabel sein, wenn besondere, unvorhergesehene Umstände ein früheres Handeln verhindern.

Schlagworte

ZEIT NOTFALL NOTARZT NOTFALLBEHANDLUNG NOTAUFNAHME Krankenhaus und Recht Frankfurt