CareLit Fachartikel
AUSZUBILDENDE: Was ist angemessen?
Ri · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
480636
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT D ie neue Ausbildungsverordnung für Arzthelfer/ Arzthelferinnen, nach der die Ausbildung jetzt drei Jahre dauert, ist seit dem 1. August in Kraft. Die Ausbildungsvergütung für die drei Ausbildungsjahre beträgt laut Tarifvertrag 540 DM/680 DM/745 DM. Neben der Orientierung am allgemeinen Tarifgeschehen muß bei der Festsetzung der Ausbildungsvergütungen freilich auch das Kriterium der „Angemessenheit" berücksichtigt werden. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die
Schlagworte
Ausbildungsvergütung
Angemessenheit
Arzthelfer
Berufsbildungsgesetz
Tarifvertrag
Rechtsprechung
Education
Medical
Compensation and Reimbursement
Legal Liability
Vocational Guidance
Medical Education
Health Care Costs
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