CareLit Fachartikel
Spruch der Schiedsstelle: Kein Hoheitsakt
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
480776
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT KURZBERICHTE ebenfalls die Versicherungsnummer zu führen. Sie verwenden die Nummer vornehmlich im gemeinsamen Meldeverfahren und beim Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Die Speicherung der Nummer in den Mitgliederbeständen der GKV ist laut Entwurf „zwingend erforderlich". Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg speichert die Meldedaten in der Versichertendatei unter Einschluß der Versichertennummer. Diese ist bedeutsam für die Meldung von
Schlagworte
Schiedsstelle
Hoheitsakt
Pflegesatzstreitigkeiten
Krankenhausneuordnungsgesetz
Genehmigungsbehörden
Lohnfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit
Struktureffekt
Vertrauensarzt
Krankenstand
Health Care Reform
Health Policy
Health Services Accessibility
Health Care Costs
Health Care Quality
Health Care Surveys