CareLit Fachartikel

Auskunftsund Herausgabepflichten gegenüber den Krankenkassen und dem MDK im stationären Bereich, insbesondere zur Fehlbelegungsprüfung

Scholz, K. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 1998 · Heft 11 · S. 12 bis 14

Dokument
48097
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Scholz, K.
Ausgabe
Heft 11 / 1998
Jahrgang 71
Seiten
12 bis 14
Erschienen: 1998-11-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

Der Arzt hat nach der Berufsordnung, aber auch nach dem Strafgesetzbuch, über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt worden ist, zu schweigen. Aber diese Schweigepflicht ist in letzter Zeit löchrig geworden. Immer mehr meint der Gesetzgeber, andere Interessen höherrangig zu bewerten. So auch im Sozialrecht. Um Leistungsansprüche von Versicherten oder Abrechnungsdaten überprüfen zu können, werden Ärzten und Krankenhäusern Auskunftsund Herausgabepflichten auferlegt. Der Bruch der Schweigepflicht erfolgt dann befugt, die Strafbarkeit entfällt. Doch die Befugnis reicht nur so weit, wie d…

Schlagworte

BETTENAUSNUTZUNG SCHWEIGEPFLICHT SOZIALRECHT AUSKUNFTSRECHT Niedersächsisches Ärzteblatt Hannover