CareLit Fachartikel

§218 – Nach unserem Gewissen handeln!

Stall, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
481662
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Stall, P.
Ausgabe
Heft 17 / 1986
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT D er Bundesrat hat eine gesetzliche Änderung des§ 218 neu verworfen und daran erinnert, daß der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar ist, der Betroffenen und dem Arzt indes gesetzlich Straffreiheit zugesichert wird. Das aber nur bei Vorliegen einer der im Gesetz festgelegten Indikationen. Es gibt also keinen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch und keine Berechtigung zu einem Schwangerschaftsabbruch. Von den geschätzten 200 000 Schwangerschaftsabbrüchen

Schlagworte

Schwangerschaftsabbruch Gesetz Notlagenindikation Arzt Patientin psychosoziale Indikation Ethik Straffreiheit Abtreibung Bundesrat Verantwortung Statistik Abortion Indications Ethics Medical Legislation