CareLit Fachartikel
§218 – Nach unserem Gewissen handeln!
Stall, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
481662
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT D er Bundesrat hat eine gesetzliche Änderung des§ 218 neu verworfen und daran erinnert, daß der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar ist, der Betroffenen und dem Arzt indes gesetzlich Straffreiheit zugesichert wird. Das aber nur bei Vorliegen einer der im Gesetz festgelegten Indikationen. Es gibt also keinen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch und keine Berechtigung zu einem Schwangerschaftsabbruch. Von den geschätzten 200 000 Schwangerschaftsabbrüchen
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch
Gesetz
Notlagenindikation
Arzt
Patientin
psychosoziale Indikation
Ethik
Straffreiheit
Abtreibung
Bundesrat
Verantwortung
Statistik
Abortion
Indications
Ethics
Medical Legislation