CareLit Fachartikel
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über Sonstige Hilfen: Ärztliche Maßnahmen zur Empfängnisregelung, Sterilisation und zum Schwangerschaftsabbruch (Sons…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
482122
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTMACHUNGEN e Fortsetzung von Seite 716 Im folgenden sind die Personengruppen aufgeführt, die als besonders infektionsgefährdet gelten können. Schwangere, die Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachweisen, gelten nicht mehr als Angehörige der besonders gefährdeten Personenkreise. 1. Personen, die durch ihre medizini· sche und Zahnmedizinische Tätigkeit in· fektionsgefährdet sind, einschließlich derer in psychiatrischen Anstalten, und zwar: a) Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit
Schlagworte
Empfängnisregelung
Sterilisation
Schwangerschaftsabbruch
ärztliche Maßnahmen
Hepatitis-B
Infektionsgefährdung
Beratung
gesetzliche Krankenversicherung
Contraception
Sterilization
Abortion
Hepatitis B
Infectious Disease Transmission
Health Policy
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