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Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über Sonstige Hilfen: Ärztliche Maßnahmen zur Empfängnisregelung, Sterilisation und zum Schwangerschaftsabbruch (Sons…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
482122
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 1986
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTMACHUNGEN e Fortsetzung von Seite 716 Im folgenden sind die Personengruppen aufgeführt, die als besonders infektionsgefährdet gelten können. Schwangere, die Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachweisen, gelten nicht mehr als Angehörige der besonders gefährdeten Personenkreise. 1. Personen, die durch ihre medizini· sche und Zahnmedizinische Tätigkeit in· fektionsgefährdet sind, einschließlich derer in psychiatrischen Anstalten, und zwar: a) Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit

Schlagworte

Empfängnisregelung Sterilisation Schwangerschaftsabbruch ärztliche Maßnahmen Hepatitis-B Infektionsgefährdung Beratung gesetzliche Krankenversicherung Contraception Sterilization Abortion Hepatitis B Infectious Disease Transmission Health Policy Deutsches Ärzteblatt