CareLit Fachartikel
Für Diagnostikageräte gelten verschärfte Gesetzesauflagen
Meyer-Lüerßen, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
482370
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Diagnostikageräte gelten verschärfte Gesetzesauflagen Dierk Meyer-Lüerßen Gerätesicherheitsgesetz und die neue Medizingeräteverordnung schreiben für Diagnostikageräte keine Zulassung (auch keine Bauartzulassung) vor. Im Rahmen der sich in Beratung befindenden Eichordnung wird allerdings diskutiert, eine eingeschränkte Bauartzulassung für Photometer einzuführen. Auf freiwilliger Basis kann auch für Diagnostikageräte zwecks Erwerbs des Zeichens „GS" (geprüfte Sicherheit) eine
Schlagworte
Diagnostikgeräte
Gesetzesauflagen
Medizingeräteverordnung
Bauartzulassung
Prüfstellen
Sicherheit
Eichgesetz
Qualitätssicherung
Gefährdungspotential
Herstellerpflichten
Medical Devices
Safety
Regulations
Quality Control
Risk Assessment
Diagnostic Equipment