CareLit Fachartikel
Sterilisation geistig Behinderter: Durch ein Strafgesetz würde niemandem geholfen
Petersen, P.; Heidenreich, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
482537
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT FORUM D er Arzt ist heute bei der Sterilisation geistig Behinderter und nicht einwilligungsfähiger Personen ausreichend abgesichert durch Grundsätze des ärztlichen Vorgehens, geltende juristische Grundsätze sowie rechtpolitische und ärztlich-psychologische Überlegungen. Der wichtigste ärztliche Grundsatz lautet: Die Sterilisation darf nur mit der Einwilligung der Betroffenen und bei eingeschränkter oder verhinderter Einwilligungsfähigkeit nicht gegen den
Schlagworte
Sterilisation
geistige Behinderung
Einwilligungsfähigkeit
ärztliche Verantwortung
rechtliche Grundlagen
Entscheidungsprozess
Sterilization
Mental Disorders
Informed Consent
Medical Ethics
Legal Aspects
Decision Making
Deutsches Ärzteblatt