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Sterilisation geistig Behinderter: Durch ein Strafgesetz würde niemandem geholfen

Petersen, P.; Heidenreich, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
482537
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Petersen, P.; Heidenreich, W.
Ausgabe
Heft 5 / 1986
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT FORUM D er Arzt ist heute bei der Sterilisation geistig Behinderter und nicht einwilligungsfähiger Personen ausreichend abgesichert durch Grundsätze des ärztlichen Vorgehens, geltende juristische Grundsätze sowie rechtpolitische und ärztlich-psychologische Überlegungen. Der wichtigste ärztliche Grundsatz lautet: Die Sterilisation darf nur mit der Einwilligung der Betroffenen und bei eingeschränkter oder verhinderter Einwilligungsfähigkeit nicht gegen den

Schlagworte

Sterilisation geistige Behinderung Einwilligungsfähigkeit ärztliche Verantwortung rechtliche Grundlagen Entscheidungsprozess Sterilization Mental Disorders Informed Consent Medical Ethics Legal Aspects Decision Making Deutsches Ärzteblatt