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Ländergesetze: Juckepunkte bei den Strukturvorschriften

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
482540
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 5 / 1986
Jahrgang 18
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Sterilisation geistig Behinderter KURZBERICHTE Durch ein Strafgesetz wird niemandem geholfen. Ganz im Gegenteil: Die Behinderten würden sogar benachteiligt. Vielmehr ist „zunächst an eine zivilrechtliche Regelung im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschaftsund Pflegerechts" gedacht (von Bülow). Ärztlich-psychologisch hat die fehlende strafrechtliche Regelung der Sterilisation sogar Vorteile, auch wenn sie häufig beklagt wird (Horn). Die Hauptlast der

Schlagworte

Sterilisation geistige Behinderung Krankenhausfinanzierung Strukturvorschriften Landeskrankenhausgesetze Planungsausschuss Sterilization Mental Disorders Hospital Financing Health Care Reform Legal Aspects Health Policy Deutsches Ärzteblatt