CareLit Fachartikel
Geehrt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1986 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
482696
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Arzthelferinnen PERSONALIA (2) Innerhalb der Probezeit ist die Kündigung bis zum 15. eines jeden Monats zum Monatsende zulässig. (3) Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 626 BGB). (4) Nach mindestens fünfjähriger Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber verlän gert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auf drei Monate zum Quartalsende. Beim Tode des Arbeitgebers verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. (5) Die
Schlagworte
Arzthelferinnen
Kündigung
Arbeitsverhältnis
Zeugnis
Sterbegeld
Ehrenplakette
Berufspolitik
Landesärztekammer
Bundesverdienstkreuz
Pathologie
Forschung
Medizin
Employment
Medical Assistants
Professional Recognition
Medical Ethics