Es kommt darauf an. .. . Das Recht auf Freistellung ist in vielen Betrieben ungeregelt
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 1998 · Heft 12 · S. 47 bis 48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Lohn muß neben Urlaub und Im Krankheitsfall weiter gezahlt werden, aber es gibt noch eine Reihe von weiteren Tatbeständen, wo gezahlt werden muß, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Allerdings gibt es nicht wie bei Urlaub und Krankheit eine eindeutige Gesetzeslage, insbesondere kein separates Gesetz, in dem die Ereignisse und Voraussetzungen beschrieben sind, unter denen bezahlte Freistellung zu gewähren ist. Der Autor, der in diesem Artikel über dieses Thema schreibt ist ein Volljurist aus Freiburg und er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsund Sozialrecht.