CareLit Fachartikel
Die Schweigepflicht ist das Fundament des Vertrauens in der Krankenversorgung
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1998 · Heft 12 · S. 533 bis 535
Dokument
48341
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits der Eid des Hippokrates ( griech.Arzt von 466 - 377v. Chr. ) zeigt wie frühzeitig sich die Pflicht der Heilkundigen zur Verschwiegenheit entwickelt hat: Was ich aber während der Behandlung sehe und höre, oder auch außerhalb der Behandlung im gewöhnlichen Leben erfahre, das will ich, soweit es außerhalb nicht weitererzählt werden soll, verschweigen, in dem ich Derartiges für ein Geheimnis ansehe. Dieses ethische Grundgesetz zur Verschwiegenheit gilt auch heute noch; es ist mittlerweile in zahlreiche Vorschriften und Deklarationen eingefügt worden.
Schlagworte
LEBEN
AERZTLICHES PERSONAL
THERAPIE
SCHWEIGEPFLICHT
SOZIALRECHT
ZEIT
MENSCHEN
ÄRZTE
TOD
PATIENTEN
WISSEN
KRANKENUNTERLAGEN
BERUFE
PFLEGEPERSONEN
BEURTEILUNG
BERUFSAUSÜBUNG