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Die Schweigepflicht ist das Fundament des Vertrauens in der Krankenversorgung

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 1998 · Heft 12 · S. 533 bis 535

Dokument
48341
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 12 / 1998
Jahrgang 17
Seiten
533 bis 535
Erschienen: 1998-12-01 00:00:00
ISSN
073-2276
DOI

Zusammenfassung

Bereits der Eid des Hippokrates ( griech.Arzt von 466 - 377v. Chr. ) zeigt wie frühzeitig sich die Pflicht der Heilkundigen zur Verschwiegenheit entwickelt hat: Was ich aber während der Behandlung sehe und höre, oder auch außerhalb der Behandlung im gewöhnlichen Leben erfahre, das will ich, soweit es außerhalb nicht weitererzählt werden soll, verschweigen, in dem ich Derartiges für ein Geheimnis ansehe. Dieses ethische Grundgesetz zur Verschwiegenheit gilt auch heute noch; es ist mittlerweile in zahlreiche Vorschriften und Deklarationen eingefügt worden.

Schlagworte

LEBEN AERZTLICHES PERSONAL THERAPIE SCHWEIGEPFLICHT SOZIALRECHT ZEIT MENSCHEN ÄRZTE TOD PATIENTEN WISSEN KRANKENUNTERLAGEN BERUFE PFLEGEPERSONEN BEURTEILUNG BERUFSAUSÜBUNG