Die Haftung des Krankenhausträgers bei dem Einsatz von Arzthelferinnen anstelle von examinierten Krankenpflegekräften
Kuhlmann, J.-M. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 12 · S. 88 bis 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kostensparen ist für die Krankenhäuser so aktuell wie nie. Angesetzt wird dabei gern bei dem nach wie vor dicksten Brocken: den Personalkosten. Arzthelferinnen sind schon in der niedrigsten Vergütungsgruppe bis über 500,00 DM monatlich günstiger als Krankenschwestern. Multipliziert mit der Anzahl der Mitarbeiter ließe sich durch den partiellen Einsatz von Arzthelferinnen anstelle von examinierten Krankenpflegekräften auf Dauer also viel Geld einsparen. Ein ständiger Weggefährte der Kostenersparnis ist jedoch die Organisationshaftung des Krankenhausträgers. Durch sie kann sich ein anfängliches Sparen schnell in s…