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Pflegesatzverordnung: „Öffnungsklausel“ kann kostentreibend sein

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1985 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
484394
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 28 / 1985
Jahrgang 17
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT KURZBERICHTE nung oder eine dreijährige Weiterbildung zum Allgemeinarzt sein, wobei die Zeit als AiP angerechnet werden kann. " Der Bundesverband der Ortskrankenkassen setzt sich dafür ein, auch im Bereich der Zahntechnik und Kieferorthopädie weitere Einsparungen vertraglich zu vereinbaren. Die Krankenkassen wollen jedoch sicherstellen, daß in der Prothetik, bei der Verwendung neuer Legierungen und der Festlegung notwendiger Verblendungen auch vollwertiger

Schlagworte

Pflegesatzverordnung Öffnungsklausel Kostentreiber Krankenkassen Krankenhausfinanzierung Investitionsverträge Gesundheitsökonomie Prothetik Zahntechnik Kieferorthopädie Kostensteigerung Krankenhausbetrieb Health Care Costs Health Policy Hospitals Health Services Research