CareLit Fachartikel

Die Beweislast im Haftungsprozeß gegen Krankepflegepersonal und Ärzte

Großkopf, V. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 12 · S. 258 bis 261

Dokument
48443
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Großkopf, V.
Ausgabe
Heft 12 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
258 bis 261
Erschienen: 1998-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Hauptproblematik in Pflegeund Arzthaftungsprozessen ist regelmäßig die Beweisfrage. Der Patient, der einen pflegerischen oder ärztlichen Behandlungsfehler behauptet, hat das von ihm dargelegte pflegerische oder ärztliche Fehlverhalten zu beweisen. Das gleiche gilt für das Verschulden und die Ursächlichkeit des schuldhaften Behandlungsfehler. Diese Beweislastverteilung ist unumstritten, sie entspricht den allgemeinen Grundregeln des Schadensrecht.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL PFLEGEPERSONAL BEHANDLUNGSFEHLER HAFTUNGSRECHT PATIENT PflegeRecht Neuwied