CareLit Fachartikel
Transport eines Neugeborenen durch eine Krankenschwester in eine Kinderklinik - Belegarzt
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 12 · S. 265 bis 269
Dokument
48446
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Pflegeperson handelt grob fahrlässig, wenn sie bei einer eintetenden Notsituation nicht unverzüglich eien Arzt hinzuzieht sowie keinerlei Notmaßnahme ergreift oder deren Einleitung veranlaßt. In gleicher Weise stellt es einen groben Pflegefehler dar, wenn ein bereits als Notfallbehandlung erkannter Krankentransport ohne Zuziehung eines Arztes veranlaßt und durchgeführt wurde.Ein Fallbeispiel.
Schlagworte
ANFORDERUNG
BELEGARZT
PFLEGEPERSONAL
NOTARZT
TRANSPORT
NOTFALLBEHANDLUNG
KINDERKRANKENHAUS
FAHRLAESSIGKEIT
NEUGEBORENES
PflegeRecht
Neuwied