CareLit Fachartikel

Transport eines Neugeborenen durch eine Krankenschwester in eine Kinderklinik - Belegarzt

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 12 · S. 265 bis 269

Dokument
48446
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
265 bis 269
Erschienen: 1998-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine Pflegeperson handelt grob fahrlässig, wenn sie bei einer eintetenden Notsituation nicht unverzüglich eien Arzt hinzuzieht sowie keinerlei Notmaßnahme ergreift oder deren Einleitung veranlaßt. In gleicher Weise stellt es einen groben Pflegefehler dar, wenn ein bereits als Notfallbehandlung erkannter Krankentransport ohne Zuziehung eines Arztes veranlaßt und durchgeführt wurde.Ein Fallbeispiel.

Schlagworte

ANFORDERUNG BELEGARZT PFLEGEPERSONAL NOTARZT TRANSPORT NOTFALLBEHANDLUNG KINDERKRANKENHAUS FAHRLAESSIGKEIT NEUGEBORENES PflegeRecht Neuwied