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Gustav Osterwald: Ärzte müssen Ethikkommission konsultieren

Burkart, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1985 · Heft 22 · S. 1 bis 1

Dokument
484789
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Burkart, G.
Ausgabe
Heft 22 / 1985
Jahrgang 17
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Dr. jur. Rainer Hess DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Extrakorporale Befruchtung schen Vaters, des Samenspenders, nach Anonymität und andererseits dem Recht des Kindes, seinen biologischen Vater zu kennen. Dies gilt wohl heute als das höhere Rechtsgut, und daher wird in den Richtlinien die Durchführung einer heterologen extrakorporalen Befruchtung davon abhängig gemacht, daß der Samenspender sich bereit erklärt, auf Verlangen des Kindes seine Anonymität preiszugeben. Daß die in den Richtlinien

Schlagworte

Ethikkommission extrakorporale Befruchtung ärztliche Berufsethik Anonymität Samenspender Embryotransfer Schwangerschaftsabbruch Verantwortung Patienten medizinische Forschung Ethics Committees In Vitro Fertilization Medical Ethics Anonymity Embryo Transfer Abortion