Nichtwissen entlastet nicht von gesetzlichen Sorgfaltspflichten
Krail, E. · Schweizer Spital, Aarau · 1998 · Heft 12 · S. 31 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vermeidbare oder auf Programmierfehler beruhende Millenium-Schäden sind in der Regel von einer Leistungspflicht der Versicherer ausgeschlossen. Das heißt, Schäden , die eine Folge von unterlassenen Y2K-Masssnahmen seitens der Geschäftsleitungen darstellen, werden von der klassischen Versicherungsdeckung nicht aufgefangen. Ebensowenig können sich Hersteller auf ihre Versicherungen verlassen, wenn sie ihre Produkte in fehlerhaften Zustand verkauften. Haftungsansprüche bezüglich Y2K- Schäden können somit für alle möglichen involvierten Parteien, darunter auch Beratungsfirmen und Revisoren, unter Umständen teuer zu…