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Nichtwissen entlastet nicht von gesetzlichen Sorgfaltspflichten

Krail, E. · Schweizer Spital, Aarau · 1998 · Heft 12 · S. 31 bis 35

Dokument
48492
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Schweizer Spital, Aarau
Autor:innen
Krail, E.
Ausgabe
Heft 12 / 1998
Jahrgang 62
Seiten
31 bis 35
Erschienen: 1998-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Vermeidbare oder auf Programmierfehler beruhende Millenium-Schäden sind in der Regel von einer Leistungspflicht der Versicherer ausgeschlossen. Das heißt, Schäden , die eine Folge von unterlassenen Y2K-Masssnahmen seitens der Geschäftsleitungen darstellen, werden von der klassischen Versicherungsdeckung nicht aufgefangen. Ebensowenig können sich Hersteller auf ihre Versicherungen verlassen, wenn sie ihre Produkte in fehlerhaften Zustand verkauften. Haftungsansprüche bezüglich Y2K- Schäden können somit für alle möglichen involvierten Parteien, darunter auch Beratungsfirmen und Revisoren, unter Umständen teuer zu…

Schlagworte

HERSTELLUNG KRANKENHAUSLEITUNG SORGFALTSPFLICHT HAFTUNGSRECHT SCHADENSERSATZ GESETZ Schweizer Spital Aarau