CareLit Fachartikel

Der Bundesrat koppelt die Psychotherapie aus dem Medizinalgesetz aus Psychotherapie - Regelung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden!

Fäh, M. · Soziale Medizin, Basel · 1998 · Heft 12 · S. 20 bis 25

Dokument
48495
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Soziale Medizin, Basel
Autor:innen
Fäh, M.
Ausgabe
Heft 12 / 1998
Jahrgang 25
Seiten
20 bis 25
Erschienen: 1998-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die PatientInnen von nicht-ärztlichen PsychotherapeutInnen warten immer noch auf Krankenkassenleistungen aus der Grundversicherung. Und: Die Psychotherapie ist als eigenständiger freier Medizinalberuf auf eidgenössischer Ebene immer noch nicht berufsrechtlich geregelt. Der Entscheid des Bundesrates, die Psychotherapie in einem seperaten Gesetz zu regeln, birgt die Gefahr, daß die dringend nötige Regelung erneut auf die lange Bank geschoben wird. Dies wäre aus staatsrechtlicher, sozialpolitischer und gesundheitsökonomischer Sicht fatal.

Schlagworte

KRANKENKASSE LEISTUNG MEDIZIN GESETZGEBUNG PATIENT SOZIALPOLITIK GESUNDHEITSPOLITIK SCHWEIZ PSYCHOTHERAPIE Soziale Medizin Basel