CareLit Fachartikel
Der Bundesrat koppelt die Psychotherapie aus dem Medizinalgesetz aus Psychotherapie - Regelung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden!
Fäh, M. · Soziale Medizin, Basel · 1998 · Heft 12 · S. 20 bis 25
Dokument
48495
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die PatientInnen von nicht-ärztlichen PsychotherapeutInnen warten immer noch auf Krankenkassenleistungen aus der Grundversicherung. Und: Die Psychotherapie ist als eigenständiger freier Medizinalberuf auf eidgenössischer Ebene immer noch nicht berufsrechtlich geregelt. Der Entscheid des Bundesrates, die Psychotherapie in einem seperaten Gesetz zu regeln, birgt die Gefahr, daß die dringend nötige Regelung erneut auf die lange Bank geschoben wird. Dies wäre aus staatsrechtlicher, sozialpolitischer und gesundheitsökonomischer Sicht fatal.
Schlagworte
KRANKENKASSE
LEISTUNG
MEDIZIN
GESETZGEBUNG
PATIENT
SOZIALPOLITIK
GESUNDHEITSPOLITIK
SCHWEIZ
PSYCHOTHERAPIE
Soziale Medizin
Basel