Die rentenrechtlichen Auswirkungen von Arbeitsausfalltagen (Teil 1)
Hnida, K. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 1998 · Heft 12 · S. 559 bis 563
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Arbeitsausfalltage (AAT) werden diejenigen Tage bezeichnet, an denen die Sozialpflichtversicherung in der ehemaligen DDR bei fehlender Arbeitsleistung ohne Beitragspflicht weiterbestanden hat. Mit der Überleitung des Rentenrechts der DDR in ein einheitliches bundesdeutsches Rentenrecht wurden aufgrund der Besonderheiten in Bezug auf die AAT Sozialregelungen erforderlich. Damit haben die AAT für ehemalige DDR-Bürger immer noch Auswirkungen in unterschiedlichen Bereichen des Rentenrechts. SLN Die Handhabung der AAT in den einzelnen Bereichen ist nicht unstreitig. Dies liegt u. a. daran, daß teilweise klare ges…