CareLit Fachartikel

Hinterbliebenenrenten sollen sich nach dem „Bedarf“ richten

Kannengießer, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
486971
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kannengießer, W.
Ausgabe
Heft 42 / 1984
Jahrgang 16
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Aktuelle Politik Hinterbliebenenrenten sollen sich nach dem "Bedarf" richten Blüm setzt seinen Plan im Kabinett durch: „Babyjahr" und höhere Beiträge D ie Koalition will mit der Neuordnung bei den Hinterbliebenenrenten die Einführung eines „Babyjahres" verknüpfen. Auf die Renten von Frauen, die nach 1920 geboren sind, soll ein Erziehungsjahr angerechnet werden. Der Bewertung werden jeweils 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten zugrunde gelegt.

Schlagworte

Hinterbliebenenrenten Babyjahr Erziehungsjahr Rentenanspruch Witwenrente Erwerbseinkommen Sozialversicherung Rentenreform Finanzierungszusage Gleichbehandlung Versicherungsprinzip Leistungsprinzip Pensions Social Security Social Welfare Income