CareLit Fachartikel
Kongreßsprache
Burkart, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
487351
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT DER KOMMENTAR DIE GLOSSE Datenschutz Die Juristen meinen, daß die ärztlichen Aufzeichnungen nicht geheim bleiben dürfen — wenn der Patient es verlangt, muß er sie bekommen. Frage: Was heißt „Aufzeichnungen"? Hat der Patient auch einen Anspruch darauf, sie lesen zu können? In einem Land, in dem die Juristen noch nicht so viel zu sagen haben wie bei uns, hat es verschiedene Vorschläge gegeben. So riet einer, die Aufzeichnungen nur in lateinischer Sprache
Schlagworte
Kongreßsprache
Datenschutz
ärztliche Aufzeichnungen
Patientenrechte
objektivierende Medizin
kognitive Leistungen
Arzt-Patient-Verhältnis
Diagnostik
Therapieerfolge
subjektive Empfindungen
Medical Records
Patient Rights
Physician-Patient Relations
Diagnosis
Therapy
Subjective Symptoms