CareLit Fachartikel
Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
487756
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(5) Der BMJFG wird darfür Sorge tragen, daß das Bundesamt nach Eingang der Abrechnung alsbald den von diesem festgestellten Gesamtbetrag an die Kassenärztliche Vereinigung zahlt. (6) Die Kassenärztliche Vereinigung ist berechtigt, von den Honorarrechnungen der Ärzte einen nach den bei ihr geltenden Vorschriften zulässigen Verwaltungskostenbeitrag einzubehalten. § 7 Vertragsverletzung durch den Arzt (1) Erfüllt ein Arzt(§ 2 Abs. 1 und 2) die ihm aus diesem Vertrag obliegenden
Schlagworte
Kassenarztsitze
Kassenärztliche Vereinigung
Vertragsverletzung
Hautarzt
Abrechnung
Verwaltungskostenbeitrag
Umsatzgarantie
Disziplinarverfahren
Gesundheitsversorgung
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