CareLit Fachartikel

Vertrag über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Postbeamten

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
487807
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 28 / 1984
Jahrgang 16
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heilbehandlung: Verträge dadurch erfüllt, daß ihm die notwendigen und angemessenen Kosten erstattet werden, soweit die Dienstbehörde das Heilverfahren nicht selbst durchführt oder durchführen läßt. (2) Beamtenrechtliche Vorschriften über die Gewährung von Heilfürsorge bleiben unberührt, soweit diese Verordnung nicht umfassendere Leistungen vorsieht. §3 (1) Kosten werden erstattet für a) Untersuchung, Beratung, Verrichtung, Behandlung, Beobachtung, Begutachtung

Schlagworte

Heilbehandlung Dienstunfall Postbeamte Kostenübernahme ärztliche Leistungen Honorarvereinbarung Arzneimittel Heilmittel Gutachten Unfallfürsorge Beamtenversorgungsgesetz Kassenärztliche Vereinigung Health Care Costs Health Care Financing Health Services Accessibility Health Policy