CareLit Fachartikel
Vertrag über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Postbeamten
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
487807
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heilbehandlung: Verträge dadurch erfüllt, daß ihm die notwendigen und angemessenen Kosten erstattet werden, soweit die Dienstbehörde das Heilverfahren nicht selbst durchführt oder durchführen läßt. (2) Beamtenrechtliche Vorschriften über die Gewährung von Heilfürsorge bleiben unberührt, soweit diese Verordnung nicht umfassendere Leistungen vorsieht. §3 (1) Kosten werden erstattet für a) Untersuchung, Beratung, Verrichtung, Behandlung, Beobachtung, Begutachtung
Schlagworte
Heilbehandlung
Dienstunfall
Postbeamte
Kostenübernahme
ärztliche Leistungen
Honorarvereinbarung
Arzneimittel
Heilmittel
Gutachten
Unfallfürsorge
Beamtenversorgungsgesetz
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