CareLit Fachartikel
Rezeptvermerk zur Wiederholung nicht mehr zulässig
KHK · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
487884
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Rezeptvermerk zur Wiederholung nicht mehr zulässig KÖLN. Der Bundesrat hat Anfang Juni beschlossen, einen Wiederholungsvermerk bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht mehr zuzulassen. Dieses entspricht einer Empfehlung der Bundesärztekammer zur Eindämmung des Medikamentenmißbrauchs. Damit werden Privatrezepte in dieser Hinsicht den kassenärztlichen Verordnungen gleichgestellt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dem lnkrafttreten
Schlagworte
Rezeptvermerk
Wiederholung
Arzneimittel
Medikamentenmissbrauch
Bundesärztekammer
Gesundheitswesen
Krankenhausfinanzierung
Unfallversicherungsträger
Gebührenregelung
Personalaufwendungen
Prescription
Drug Misuse
Medical Records
Health Policy
Health Care Costs
Health Services Accessibility