CareLit Fachartikel
Mitbestimmungsrechte des Betriebsoder Personalrates beim Einsatz von DRK-Schwestern
Weiß, T. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1999 · Heft 1 · S. 8 bis 9
Dokument
48800
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DRK-Schwestern, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages im Krankenhaus tätig sind, unterstehen keiner arbeitsrechtlichen Weisungsbefungnis. Ebenso sind Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen der Krankenhäuser für diese Pflegekräfte eingeschränkt. Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit den Ausnahmen von der Regel.
Schlagworte
DRK
MITBESTIMMUNG
KRANKENSCHWESTER
RECHTSWESEN
RECHT
GESTELLUNGSVERTRAG
PERSONALRAT
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen