CareLit Fachartikel

Mitbestimmungsrechte des Betriebsoder Personalrates beim Einsatz von DRK-Schwestern

Weiß, T. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1999 · Heft 1 · S. 8 bis 9

Dokument
48800
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Weiß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 1999
Jahrgang 2
Seiten
8 bis 9
Erschienen: 1999-01-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

DRK-Schwestern, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages im Krankenhaus tätig sind, unterstehen keiner arbeitsrechtlichen Weisungsbefungnis. Ebenso sind Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen der Krankenhäuser für diese Pflegekräfte eingeschränkt. Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit den Ausnahmen von der Regel.

Schlagworte

DRK MITBESTIMMUNG KRANKENSCHWESTER RECHTSWESEN RECHT GESTELLUNGSVERTRAG PERSONALRAT Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen