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Wer nicht mehr selbst entscheiden kann Das reformierte Betreuungsrecht wird erneut korrigiert

Freye, R. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 1999 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
48814
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Freye, R.
Ausgabe
Heft 1 / 1999
Jahrgang 10
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 1999-01-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Seit der Gesetzesreform von 1992 hat die Betreuung die Vormundschaft und damit die Entmündigung abgelöst. Das Reizwort Entmündigung spukt aber immer noch in den Köpfen vielre Menschen. In der Vorstellung taucht dann der alte Mann auf, dem vor lauter Aufregung im Gerichtsaal nicht mehr einfällt, welcher Wochentag heute ist und der mit unerbittlichen Hammerschlag sämtlicher Rechte entledigt wird. Die Reform von 1992 sollte jedoch nicht nur dem Mißbrauch Einhalt gebieten, sondern generell die Rechte der Betroffenen stärken.Ob dies auch nach der Gesetzesänderung zu Anfang des Jahres 1999durchzuhalten ist, darüber sc…

Schlagworte

REFORM ENTSCHEIDUNG RECHTSWESEN GERICHT VORMUND BETREUUNGSGESETZ GESETZGEBUNG WOHNUNG TESTAMENTE EHE THERAPIE PERSONEN ELTERN MENSCHEN WISSEN VERTRAUEN