Wer nicht mehr selbst entscheiden kann Das reformierte Betreuungsrecht wird erneut korrigiert
Freye, R. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 1999 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Gesetzesreform von 1992 hat die Betreuung die Vormundschaft und damit die Entmündigung abgelöst. Das Reizwort Entmündigung spukt aber immer noch in den Köpfen vielre Menschen. In der Vorstellung taucht dann der alte Mann auf, dem vor lauter Aufregung im Gerichtsaal nicht mehr einfällt, welcher Wochentag heute ist und der mit unerbittlichen Hammerschlag sämtlicher Rechte entledigt wird. Die Reform von 1992 sollte jedoch nicht nur dem Mißbrauch Einhalt gebieten, sondern generell die Rechte der Betroffenen stärken.Ob dies auch nach der Gesetzesänderung zu Anfang des Jahres 1999durchzuhalten ist, darüber sc…