CareLit Fachartikel
Das Direktionsrecht im Pflegedienst: Tätigkeiten nach Art, Ort und Zeit korrekt zuweisen
Molkentin, T. · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 1 · S. 51 bis 53
Dokument
48843
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Krankenpfleger weigert sich, an der Vorbereitung von Obduktionen mitzuwirken. Eine Stationsleiterin lehnt ihre Umsetzung auf eine andere Station ab. Und schließlich widerspricht eine teilzeitbeschäftigte MTA ihre Teilnahme an der Rufbereitschaft.Betroffen sind jeweils Art, Ort bzw. Zeit der zugewiesenen Tätigkeit. Haben die Vorgesetzten ihr Direktionsrecht korrekt ausgeübt? Antwort gibt dieser Beitrag.
Schlagworte
ARBEITSVERWEIGERUNG
MEDIZINISCH-TECHNISCHE ASSISTENTIN
KRANKENPFLEGER
STATIONSLEITUNG
KRANKENHAUSLEITUNG
STATION
BEREITSCHAFTSDIENST
RECHT
OBDUKTION
ZEIT
ES
MENSCHEN
BERUFE
KRANKENPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ