CareLit Fachartikel

Das Direktionsrecht im Pflegedienst: Tätigkeiten nach Art, Ort und Zeit korrekt zuweisen

Molkentin, T. · Pflegezeitschrift · 1999 · Heft 1 · S. 51 bis 53

Dokument
48843
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Molkentin, T.
Ausgabe
Heft 1 / 1999
Jahrgang 52
Seiten
51 bis 53
Erschienen: 1999-01-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Ein Krankenpfleger weigert sich, an der Vorbereitung von Obduktionen mitzuwirken. Eine Stationsleiterin lehnt ihre Umsetzung auf eine andere Station ab. Und schließlich widerspricht eine teilzeitbeschäftigte MTA ihre Teilnahme an der Rufbereitschaft.Betroffen sind jeweils Art, Ort bzw. Zeit der zugewiesenen Tätigkeit. Haben die Vorgesetzten ihr Direktionsrecht korrekt ausgeübt? Antwort gibt dieser Beitrag.

Schlagworte

ARBEITSVERWEIGERUNG MEDIZINISCH-TECHNISCHE ASSISTENTIN KRANKENPFLEGER STATIONSLEITUNG KRANKENHAUSLEITUNG STATION BEREITSCHAFTSDIENST RECHT OBDUKTION ZEIT ES MENSCHEN BERUFE KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ