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Kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe aufgrund fiktiver Verfügbarkeit mehr während des Bezuges von Erziehungsgeld

Ruhm, I. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 1999 · Heft 1 · S. 24 bis 25

Dokument
48887
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Ruhm, I.
Ausgabe
Heft 1 / 1999
Jahrgang 8
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 1999-01-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Bis zum Inkraftreten des Arbeitsförderungsreformgesetzes (AFRG) am 01. 01.1998 konnten Bezieher von Erziehungsgeld auch ohne der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen ein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben. Durch das AFRG hat sich ab 01.01.98 eine Änderung der rechtsgrundlage für diese besondere Konstellation ergeben.

Schlagworte

ARBEITSLOSIGKEIT REFORM RECHT ERZIEHUNGSURLAUB ARBEITSFÖRDERUNGSGESETZ HILFE Neue Zeitschrift für Sozialrecht Frankfurt