CareLit Fachartikel

Vertrag mit dem Bundesministerium für Verteidigung über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
488962
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 1984
Jahrgang 16
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT BEKANNTMACHUNGEN (2) Die Kostenübernahmeerklärung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des laufenden Kalendervierteljahres. Eine abweichende Gültigkeitsdauer ist zulässig und in der Kostenübernahmeerklärung zu vermerken. Erstreckt sich eine Untersuchung/Behandlung über das laufende Kalendervierteljahr hinaus, bedarf es stets für jedes weitere begonnene Kalendervierteljahr der Ausstellung einer neuen Kostenübernahmeerklärung; sie ist von dem in Anspruch genommenen

Schlagworte

ärztliche Versorgung Bundeswehr Kostenübernahmeerklärung Überweisung Arzneimittel Heilmittel Behandlung Vertragsbedingungen Streitigkeiten Vergütung Health Services Military Medicine Medical Fees Referral and Consultation Emergency Medical Services Health Care Costs