CareLit Fachartikel
Gesundheitsbehörde akzeptiert Schlichtungsstelle
PHA · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
489135
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fo to. d-e -w ) DEUTSCHES ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN Aus Bund und Ländern Teil-AU nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer KÖLN. Eine Teilarbeitsfähigkeit/-unfähigkeit darf nur der Rehabilitation des Patienten dienen. Die Bundesärztekammer warnte das Bundesarbeitsministerium davor, die Teil-AU als arbeitsmarktpolitische Maßnahme oder als Instrument der Kostendämpfung zu propagieren. Grundsätzlich befürwortet die BÄK jedoch das Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums. In einem
Schlagworte
Gesundheitsbehörde
Schlichtungsstelle
Behandlungsfehler
Ärztekammer
Teil-AU
Rehabilitation
Krankenhaus
Arzneimittel
Rettungssanitäter
Ausbildung
Privatisierung
Kosten
Health Authorities
Mediation
Medical Errors
Medical Staff