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Wenn ein Tierarzt als Heilpraktiker auch noch Psychotherapie betreibt. ..

Bösche, J.W. · Deutsches Ärzteblatt · 1984 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
489183
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Bösche, J.W.
Ausgabe
Heft 8 / 1984
Jahrgang 16
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ARZTEBLATT Notfalldienst-Leistungen Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich auch, daß entgegen der Ansicht des Klägers eine Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) mit der Notfalldienstregelung nicht verbunden ist. Die unterschiedslose Verpflichtung der Kassenund Privatärzte zum Notfalldienst führt lediglich dazu, daß der Privatarzt im Gegensatz zum Kassenarzt sich für die Notfalldienstleistungen einer anderen Vergütungsregelung unterziehen muß, als sie

Schlagworte

Tierarzt Heilpraktiker Psychotherapie Notfalldienst Kassenärztliche Vereinigung Vergütungsregelung Eigentumsgarantie Grundrechte Delegationsverfahren Psychotherapie-Vereinbarung Veterinary Medicine Psychotherapy Health Services Accessibility Legal Aspects Professional Practice Health Policy